Wer Träger eines Defibrillators ist und herzkrank ist, hat in der Regel Anspruch auf einen sogenannten Nachteilsausgleich, mit anderen Worten: Es kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden.
Der Grad der Behinderung richtet sich nach den individuellen Beeinträchtigungen und dem Vorhandensein weiterer Erkrankungen. Für den Defi gibt es üblicherweise 60%-70% Grad der Schwerbehinderung. Das ist bereits hilfreich beim Kündigungsschutz und anderen arbeitsrechtlichen Aspekten. Weiterhin gibt es bereits steuerliche Erleichterungen, die es wert sind den Antrag zu stellen. Teilweise sind auch öffentliche Verkehrsmittel verbilligt, oder Veranstaltungen günstiger, wenn man einen Schwerbehindertenausweis vorlegen kann.
Den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellt man beim örtlichen Versorgungsamt. Von dort erhält man dann ein Formular mit allgemeinen Fragen. Durch Angabe der behandelden Ärzte werden dann direkt dort Auskünfte über die Art und Schwere der Erkrankung eingeholt. Nach einigen Wochen bekommt man dann einen Bescheid in dem die Feststellung der Behörde mitgeteilt wird. Ist man mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann man Widerspruch einlegen und muss diesen dann begründen.
Die vielen steuerlichen,rechtlichen und finanziellen Vorteile sind abhängig vom jeweiligen zugewiesenen Grad der Behinderung und einem zusätzlichen Kennzeichen.
Daher ist es empfehlenswert, sich hierüber genau zu informieren. Literatur zum Thema findet sich hier.
Ein paar Bücher zum Thema Schwerbehinderung, Recht und Nachteilsausgleich stellen wir vor.
Ausgewählte Buchempfehlungen:
Nicht empfehlen kann man in diesem Zusammenhang den Abruf von Faxen oder die kostenpflichtigen Angebote über das Thema im Teletext z.B. bei bei den Fernsehsendern NTV oder N24. Die dort erhältlichen und völlig überteuerten Informationen sind viel zu allgemein und im übrigen an anderer Stelle oftmals kostenlos zu lesen. besser ist da der Griff zum (guten) Fachbuch.
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